EN ISO 11612
Schutzkleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen
ANWENDUNGSBEREICH
Mit dieser Norm werden Leistungsanforderungen an Kleidung festgelegt, die aus flexiblen Materialien besteht und zum Schutz des Körpers, ausgenommen der Hände, von Personen gegen Hitze und/ oder Flammen vorgesehen ist. Die Leistungsanforderungen gelten für Kleidung, die für einen weiten Bereich von Anwendungen vorgesehen ist, bei der es zur begrenzten Flammausbreitung kommen kann oder bei der der Träger Strahlungswärme, konvektiver Hitze oder Kontaktwärme oder Spritzern geschmolzenen Metalls ausgesetzt ist.
KLASSIFIZIERUNG
Code-Buchstabe A | A1 und A2
|
- Keine Probe darf weder zu der Ober- noch zu den Seitenkanten weiterbrennen
- Keine Probe darf eine Lochausbildung aufweisen
- Keine Probe darf brennendes oder schmelzendes Abtropfen aufweisen
- Der Mittelwert der Nachbrennzeit muss ≤ 2 Sekunden betragen
- Der Mittelwert der Nachglühzeit muss ≤ 2 Sekunden betragen
Codebuchstabe B | B1 bis B3
Schutz gegen konvektive Hitze (Prüfverfahren nach ISO 9151). Diese höhere Klasse bietet Schutz
gegen stärker gefährdende Schweißverfahren und definierte Beflammung der Oberseite des Materials,
dabei wird festgelegt, wie lange es dauert, bis die Temperatur an der Rückseite um 24°C gestiegen ist
(= Verbrennung 2. Grades):
B1 |
4 - 9 Sekunden |
B2 |
10 - 19 Sekunden |
B3 |
20 Sekunden |
Codebuchstabe C | C1 bis C4
Schutz gegen Strahlungshitze (Prüfverfahren nach ISO 6942 Verfahren B). Festgestellt wird, wie lange
es dauert, bis eine Verbrennung 2. Grades entsteht, wenn das Material einer Wärmestrahlung von 20
kW/qm ausgesetzt wird:
C1 |
7 - 19 Sekunden |
C2 |
20 - 49 Sekunden |
C3 |
50 - 94 Sekunden |
C4 |
≥ 95 Sekunden |
Codebuchstabe D | D1 bis D3
Schutz gegen flüssiges Aluminium (Prüfverfahren nach ISO 9185) Die Mindestmenge des flüssigen
Aluminiums wird auf das Material ausgegossen. Nach vier aufeinander folgenden Testversuchen darf
ein PVC-Film (simulierte Haut) an der Unterseite keine Schäden aufweisen:
D1 |
100 - 200 g |
D2 |
201 - 350 g |
D3 |
351 g |
Indien aan de eisen tegen vloeibaar aluminium wordt voldaan, betekent dit dat er normaal gesproken ook dezelfde graad van bescherming tegen brons en tegen gesmolten mineralen wordt geboden.
Codebuchstabe E | E1 bis E3.
Schutz gegen flüssiges Eisen (Prüfverfahren nach ISO 9185) Die Mindestmenge des flüssigen Eisens
wird auf das Material ausgegossen. Nach vier aufeinander folgenden Testversuchen darf ein PVC-Film
(simulierte Haut) an der Unterseite keine Schäden aufweisen:
E1 |
60 - 120 g |
E2 |
121 - 200 g |
E3 |
201 g |
Codebuchstabe F | F1 bis F3
Kontaktwärme (Prüfverfahren nach ISO 12127) Prüfung zum Schutz gegen Kontaktwärme bei einer
Temperatur von 250°C. Schutzkleidung, die dieser Norm entspricht, muss die Anforderungen an die
begrenzte Flammausbreitung (Codebuchstabe A) und mindestens einen der Codebuchstaben für den
Wärmedurchgang (Codebuchstaben B bis F) erfüllen.
F1 |
5 - 9 Sekunden |
F2 |
10 - 14 Sekunden |
F3 |
≥ 15 Sekunden |
Optionale Prüfung:
Der Code-Buchstabe W - Wasserdichtigkeit (Prüfverfahren nach DIN EN 20811). Die Prüfung zum
Schutz gegen Wasserdichtigkeit regelt die Art und Weise der Bestimmung des Widerstandes gegen
das Durchdringen von Wasser.
Schutzjacken müssen den Hosenbund bei jeder Körperhaltung und -Bewegung mindestens 20 cm
überdecken. Bei Leistungsanforderungen entsprechend den Codebuchstaben D und E zum Schutz
gegen geschmolzenem Metalls, müssen folgende zusätzliche Ausführungsmerkmale gegeben sein:
- Ärmel und Hosenbeine dürfen keine Aufschläge haben
- Außentaschen müssen mit einer Patte verschließbar sein, die 20 mm. Breiter sein muss als die Taschenöffnung.
- Seitentaschen unterhalb der Taille (ohne Patte) dürfen maximal 10° über die Seitennaht hinaus nach vorne ragen.
- Außen liegende Taschen müssen vollständig aus Materialien hergestellt sein, die die Schutzindizes (A bis F) und die gleichen Niveaus dieser Indizes haben wie der Rest der Kleidung.
- Überlappnähte auf der Außenseite der Kleidung müssen nach unten weisen und übereinander schließen.
- Ärmelbündchen-Verschlüsse und Verstellungen sowie die daraus entstehenden Falten müssen sich an der Unterseite des Ärmelbündchens befinden.
- Kragen-/Halsöffnungen müssen hoch zu schließen sein.
- Verschließbare Seitenschlitze müssen verdeckt sein.
Die Schutzkleidung muss regelmäßig auf Flecken oder Beschädigungen geprüft werden, da diese die
flammhemmende Wirkung beeinträchtigen oder sogar aufheben können. Beschädigte Schutzkleidung
muss aussortiert werden.
Die Anbringung von Applikationen (z.B. Abzeichen) ist nur in begrenztem Maße möglich. Alle
verwendeten Zutaten, insbesonders Garne und Verschlüsse, müssen den Anforderungen an die
Schutzindizes (Auswahl A bis F) entsprechen und das gleiche Niveau dieser Indizes haben wie der
Rest der Kleidung. Dies gilt besonders auch für das Stickgarn. Die oberen Nähte der Applikationen
müssen abgedeckt sein oder sich direkt unterhalb von Überlappnähten befinden.
EINSATZGEBIETE
Mit Code D und E. Die Kleidung ist geeignet für Arbeiten in Gießereien, teilweise mit Ergänzung von
aluminisierter Schutzkleidung. In Kombination mit ableitfähigen Komponenten ist die Kleidung tragbar
an z.B. Flughäfen, Petrochemie, Raffinerie, Zementwerk usw. Die Kleidung ist nicht für den Einsatz bei
ständigen Flex arbeiten geeignet.