EN 407:2004
Schutzhandschuhe gegen thermischen Risiken (Hitze und/oder Feuer)
Hitzeschutzhandschuhe werden eingesetzt zum Schutz vor Kontakt- oder Strahlungswärme, Funkenflug, Feuer oder flüssigem Metall. Entsprechend finden sich die Einsatzgebiete vor allem im Metallbereich, im Hüttenwesen und der Glas- und Keramikindustrie.
Hitzeschutzhandschuhe müssen wie alle Schutzhandschuhe zunächst den Anforderungen der EN 420 entsprechen. Sie definiert die allgemeinen Anforderungen zur Schutzleistung, Unschädlichkeit und Ergonomie. Zudem werden Vorgaben zur Reinigung, Kennzeichnung und Information gegeben und auf Prüfverfahren zur Leistungsbeschreibung von Schutzhandschuhen verwiesen.
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Die EN 420 ist nur zusammen mit den spezifischen Normen für Schutzhandschuhe anzuwenden, im Falle von Hitzeschutzhandschuhen ist dies sie EN 407. Sie gilt für alle Handschuhe, die gegen Hitze und/oder Feuer in einer der folgenden Formen schützen:
- Feuer
- Kontaktwärme
- Konvektive Wärme (Wärme, die bei Kontakt mit der Wärmequelle durch die Kleidung zum Körper geleitet wird)
- Strahlungswärme
- Kleine Spritzer geschmolzenen Metalls
- Große Mengen flüssigen Metalls
Die EN 407 gilt nicht für spezifische Anwendungen von Hitzeschutzhandschuhe, z.B. Brandbekämpfung oder Schweißen. Entsprechend den Anforderungen der EN 407 solltenHitzeschutzhandschuhe folgende Materialeigenschaften haben:
- Schwere Entflammbarkeit/Flammenausbreitung
- Geringer Wärmedurchgang, um eine Schutzwirkung gegen Strahlungs-, Konvektions- und Kontakthitze zu gewährleisten
- Hohe Temperaturbeständigkeit: das Material darf unter Temperaturbelastung nicht schmelzen, nicht übermäßig schrumpfen und nicht zerfallen.
(A) Brennverhaltens (Leistungsstufe 0 – 4) z |
Da Hitzeschutzhandschuhe meistens in Bereichen eingesetzt werden, die auch mit mechanischer Belastung einhergehen, sollten sie eine gute Abriebfestigkeit und ggf. auch eine gewisse Schnittfestigkeit zeigen. Vorgeschrieben für Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken sind mindestens Level 1 für Abrieb- und Weiterreißfestigkeit nach EN 388.
(A) Prüfung des Brennverhaltens – EN 26941
Relevant zur Leistungsbeschreibung des Brennverhaltens sind:
- die Nachbrennzeit, d.h. die Zeit in Sekunden von der Wegnahme der Zündflamme bis zum verlöschen von Flammen an der Probe
- die Nachglimmzeit, d.h. die Zeit in Sekunden vom Verlöschen der Flamme an der Probe bis zur Beendigung des Glimmens
Die Prüfung des Brennverhaltens erfolgt nach EN ISO 6941. Dazu wird ein Handschuh in definierter
Position mit einem Brenner für 3 Sekunden und für 15 Sekunden beflammt und nachfolgend jeweils
die Nachbrennzeit und die Nachglimmzeit geprüft. Dabei darf das Material weder schmelzend
abtropfen, noch das Innere des Handschuhs Anzeichen von Schmelzen zeigen. Weiterhin darf sich die
Naht nach einer Beflammungszeit von 15 Sekunden im beflammten Bereich nicht öffnen. Abhängig
von der Nachbrenn- und Nachglimmzeit werden folgende Leistungslevel definiert:
Leistungsstufe |
Nachbrennzeit |
Nachglimmzeit |
1 |
≤ 20 Sekunden |
Keine Anforderungen |
2 |
≤ 10 Sekunden |
≤ 120 Sekunden |
3 |
≤ 3 Sekunden |
≤ 25 Sekunden |
4 |
≤ 2 Sekunden |
≤ 5 Sekunden |
(B) Prüfung der Kontaktwärme – EN 702
Die Prüfung auf Kontaktwärme erfolgt nach EN 702. Dazu wird von den Handschuhinnenflächen von
drei Handschuhen jeweils eine Probe entnommen und der Wärmedurchgang bestimmt. Aus den drei
Einzelwerten für Schwellenwertzeit wird der arithmetische Mittelwert gebildet und auf ganze Sekunden
gerundet angegeben.
Leistungsstufe |
Kontakttemperatur |
Schwellenwertzeit |
1 |
100°C |
≥ 15 Sekunden |
2 |
250°C |
≥ 15 Sekunden |
3 |
350°C |
≥ 15 Sekunden |
4 |
500°C |
≥ 15 Sekunden |
Erreicht der Schutzhandschuh Level 3 oder 4, so muss das Brennverhalten geprüft werden. In diesem
Fall muss der Handschuh mindestens die Level 3 im Brennverhalten erreichen. Ansonsten wird als
höchste Leistungsstufe für Kontaktwärme Level 2 angegeben.
(C) Konvektive Wärme – EN 367
Die Prüfung der konvektiven Wärme erfolgt nach EN 367. Eine Handschuhprobe wird 10 Sekunden mit
einer Gasbrennerflamme (Wärmestromdichte 80 kW/m 2 ) beflammt. Für jede Materialart oder
Materialzusammensetzung wird der Wärmeübergangsgrad bestimmt, indem der Temperaturanstieg an
der nicht beflammten Seite der Stoffprobe gemessen wird. Der Wärmeübergangsgrad beschreibt die
theoretische Temperaturerhöhung auf menschlicher Haut bei spontaner Flamm- oder
Hitzestrahlungseinwirkung auf die Handschuhaußenseite. Ein Anstieg von 24°C wird dabei als
wahrnehmbare Schmerzschwelle auf der menschlichen Haut angenommen. Der
Wärmeübergangsindex HTI (Heat Transfer Index) gibt die Mindestschutzzeit des Handschuhs an, die
erforderlich ist, um eine Temperaturerhöhung von 24°C auf der nicht beflammten Handschuhseite
hervorzurufen.
Leistungsstufe |
Wärmeübergangsindex HTI |
1 |
≥ 4 Sekunden |
2 |
≥ 7 Sekunden |
3 |
≥ 10 Sekunden |
4 |
≥ 18 Sekunden |
Der Leistungslevel für konvektive Wärme wird nur angegeben, wenn der Handschuh Level 3 oder 4 im
Brennverhalten erreicht hat. Wird dies nicht erreicht, so wird ein „X“ als Leistungsstufe angegeben.
(D) Strahlungswärme – EN 366
Die Strahlungswärme ist ein Maß für die Isolationsfähigkeit von Materialien. Sie wird für
Hitzeschutzhandschuhe mit geringen Abweichungen nach EN ISO 6942:2002, Methode B mit einer
definierten Wärmestromdichte geprüft. Dabei wird eine Handschuhprobe mit einer Art Gasheizgerät
der Wärmestromdichte von 20 kW/m 2 bestrahlt und die Wärmeübertragung auf der nicht bestrahlten
Handschuhseite gemessen. Es wird die Zeit bis zu einem Temperaturanstieg von 24°C gemessen
(Wärmeübertragung RHTI24 = Radial Heat Transfer = Temperaturanstieg um 24°C).
Leistungsstufe |
Wärmeübergangsindex RHTI24 |
1 |
≥ 5 Sekunden |
2 |
≥ 30 Sekunden |
3 |
≥ 90 Sekunden |
4 |
≥ 150 Sekunden |
Der Leistungslevel für Strahlungswärme wird nur angegeben, wenn der Handschuh Level 3 oder 4 im
Brennverhalten erreicht hat. Wird dies nicht erreicht, so wird ein „X“ als Leistungsstufe angegeben.
(E) Kleine Spritzer geschmolzenen Metalls – EN 348
Bei der Prüfung nach EN 348 muss die Anzahl der Tropfen, die zu einer Temperaturerhöhung von
40°C führt, den Anforderungen der nachfolgenden Leistungsstufen entsprechen.
Leistungsstufe |
Anzahl der Tropfen |
1 |
≥ 5 Tropfen |
2 |
≥ 15 Tropfen |
3 |
≥ 25 Tropfen |
4 |
≥ 35 Tropfen |
Die Prüfung wird an vier Prüfmuster durchgeführt. Der Handschuhinnenseite und dem
Handschuhrücken eines Handschuhpaares wird je Handschuh eine Probe entnommen. Aus deze zwei
Einzelwerten für die Handschuhinnenseite und den zwei Einzelwerten für den Handschuhrück wird
jeweils der arithmetische Mittelwert gebildet und auf ganze Tropfen gerundet angegeben. Maßgeblich
für die Leistungsstufe ist der niedrigere der beiden Mittelwerte. Eine Leistungsstufe für kleine Spritzer
geschmolzenen Metalls wird nur angegeben, wenn der Handschuh Level 3 oder 4 im Brennverhalten
erreicht hat. Wird dies nicht erreicht, so wird ein „X“ als Leistungsstufe angegeben.
(F) Große Mengen flüssigen Metalls – EN 373
Die Prüfung erfolgt nach EN 373. Diese Norm berücksichtigt die Wärmeübertragungseigenschaften
einer Probe und dessen dynamischen Widerstand gegen das Durchdringen flüssigen Metalls.
Die Handschuhprobe wird in einen Befestigungsrahmen eingespannt und mit einer PVC-Folie
hinterfüttert, die die menschliche Haut simulieren soll. Der Befestigungsrahmen wird in einem
definierten Probenwinkel zur Horizontalen arretiert und anschließend mit flüssigem Metall (hier: Eisen)
übergossen. Nach dem Gießvorgang darf die Hautsimulierende PVC-Folie keine Glättung oder andere
Veränderungen der genarbten Oberfläche mit der entsprechenden Menge flüssigen Eisens zeigen. Die
Prüfung wird mit je drei Prüfmustern für die geforderte Metallmenge durchgeführt.
Leistungsstufe |
Flüssiges Eisen |
1 |
≥ 30 Gramm |
2 |
≥ 60 Gramm |
3 |
≥ 120 Gramm |
4 |
≥ 200 Gramm |
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn kleine Metallspritzer an der Probe kleben bleiben, oder
wenn die Probe brennt oder durchgeschmolzen ist. Wird die Prüfung nicht bestanden, so wird ein „X“
als Leistungsstufe unter dem Piktogramm angegeben. Diese Prüfung gilt nur für geschmolzenes Eisen.
Falls gefordert, müssen andere Metalle geprüft werden.
Kennzeichnung von Schutzhandschuhe gegen Hitze und/oder Feuer
Die Kennzeichnung erfolgt nach EN 420 mit dem Piktogramm für Schutzhandschuhe gegen thermische
Risiken (Piktogramm Hitze und/oder Feuer).
Die Informationen des Herstellers müssen nach EN 420 erfolgen. Weiterhin muss der Hersteller in den
Informationen, die mit den Handschuhen zu liefern sind, folgende Angaben machen:
- Hat der Schutzhandschuh die Leistungsstufe 1 oder 2 für das Brennverhalten, dann müssen Informationen eine deutliche Warnung enthalten, dass der Handschuh nicht mit einer offenen Flamme in Kontakt kommen darf.
- Falls bei der Prüfung mit großen Mengen geschmolzenen Metalls kein Eisen verwendet wurde, ist dies anzugeben inkl. des Materials und der entsprechenden Leistungsstufe.
- Bei mehrlagigen Handschuhen, bei denen die Schichten voneinander getrennt werden können, muss angegeben werden, dass die Leistungsstufen nur auf den ganzen Handschuh einschließlich aller Schichten bezogen gelten.